Statuten des Hubertuszuges “Treu Zons“
in der St. Hubertus- Schützengesellschaft Zons
§1 Gründung
Der Hubertuszug „Treu Zons“ wurde am 01.10.1995 gegründet, um
die Tradition der St.Hubertus-Schützengeselschaft, in Kameradschaft und Verbundenheit
zum Heimat- und Volksfest aufrecht zu erhalten.
§2 Wahldurchführung
Bei Wahlen des Hubertuszuges werden bei Sämtlichen Abstimmungen
offen oder Schriftlicher Form gewählt.
§ 2 a) Welche Wahlen in welchem Jahr
Der 1.Vorsitzende; 1.Kassierer; Organisatoren: 04; 08; 12; 16; usw.
Der 2.Vorsitzende; 2.Kassierer; Spieß: 06; 10; 14; 18; usw.
§3 Aufnahme
Die Aufnahme neuer Zugmitglieder in Unseren Verein erfolgt in
Abstimmung bei Anwesenheit ¾ Mehrheit ,der stimmberechtigten
Zugmitglieder ,die Aktiv Teilnehmen.
A)Das neue Zugmitglied hat sich in der Schützenfestperiode zu beweisen, dass es sich in unsere Gemeinschaft einfügen kann.
B)Das neue Zugmitglied muss den Vereinsbeitrag und die Uniform bezahlen. Die Zahlung liegt je nach Eintritts Monat im ermässen des Zugführers , dessen Stellvertreter und des Kassierers.
C)Er darf im ersten Jahr keine Ämter übernehmen.
§4 Austritt
Jedes Zugmitglied hat das Recht freiwillig aus dem Zug aus zutretten.
Vorher sind von diesem Zugmitglied jedoch noch die folgenden Kosten zu übernehmen:
Mitgliedsbeitrag des Zuges für das Laufende Kalenderjahr
Anteiliger Zugbeitrag bis zum Monat des Austritts
A)Der freiwillige Austritt aus dem Zug muss von dem jeweiligen Zugmitglied zwingend in schriftlicher Form an den Zugfürer erklärt werden.
B)Das ausgetretene Zugmitglied kann grundsätzlich keine Ansprüche an den jeweiligen Kassenbestand unseres Zuges stellen.
§5 Versammlung
Mitgliederversammlungen sollten ca.4 mal im Jahr durch Festlegung des Zugführers, nach vorangegangener schriftliche Einladung mit Tagesordnung stattfinden. Die Einladung muss 14 Tage vorher eingegangen sein.
A)Die angesetzten Versammlungen finden, wenn nicht anders bekannt gegeben werden, im Vereinslokal statt.
B)Wenn ein Zugmitglied bei den jeweils ordnungsgmäß festgesetzten Mitgliederversammlungen 3mal hintereinander unentschuldigt fehlt, wird es aus dem Verein ausgeschlossen.
C)Die gefassten Beschlüsse sind von allen Zugmitgliedern ausnahmslos zu befolgen.
§6 Zugbeitrag
Am Gründungstag wurde ein monatlicher Zugbeitrag in Höhe von Euro 25,56 beschlossen, der Beitrag für Schüler und Azubis beträgt 13 Euro. Der Beitrag wird monatlich auf unser Sparbuch bei der Postbank Hamburg Kontonummer. 282 471 569 2 BLZ.: 201 100 22 überwiesen.
§ 7 Zugkönig
Zugkönig kann nur jeder „aktive“ Schütze werden, siehe auch §3.
A)Zugkönig ist, bzw. muss bestrebt sein, innerhalb seines Zugkönigsjahres, besonders aber an den Schützenfesttagen, in Bezug auf Pünktlichkeit und Sauberkeit ein Vorbild gegenüber den anderen Zugmitgliedern darzustellen.
B)Die Orden und die entsprechenden Gravuren werden aus der Zugkasse bezahlt.
C)Die Zugkönigswürde kann maximal alle 3 Jahre von einem aktiven Zugmitglied erlangt werden.
D) Der Zugkönig hat auch für das Frühstück an Schützenfestmontag zu sorgen
E)Zugkönig zu sein sollte jeder Schütze als die höchste Auszeichnung betrachten.
§ 8 Zugschießen
Das Hochstand Schießen findet 2mal im Jahr statt.
Beim ersten Hochstand Schießen im Jahr das vor Schützenfest statt findet wird der Große Pokal Sieger ermittelt und die Pfänder Sieger.
Das andere Schießen findet zur Förderung der Gemeinschaft statt.
§ 9 Schützenkönig
Es darf nur jeder Aktive Schütze die Königs würde anstreben.
A)Die Zustimmung zum Schießen muss einstimmig von allen Zugmitgliedern bestimmt werden.
B)Der Schützenkönig erhält von jedem Zugmitglied eine unkostenpauschale von 76,69 €
C)Wer die Königswürde anstrebt, sollte ein halbes Jahr vorher den Zug fragen.
D)Ohne Königin kein Schützenkönig.
§ 10 Passive Mitglieder
Ein Passives Mitglied darf nie Zugkönig werden oder beim Schießen auf den Großen Pokal mit Schießen.
A)Sollte ein passives Mitglied Zugkönig werden wollen muss er die passive Mitgliedschaft in eine aktive Mitgliedschaft umgewandelt werden.
B)Man kann eine aktive Mitgliedschaft nie in eine passive Mitgliedschaft umwandeln.
C)Außer den Gesellschaftsbeitrag und die Kosten für die Uniform Zahlt jedes passives Mitglied den Rest vom Beitrag in Höhe von 41 €.
D)Strafen wie alle außer Schützenfest.